Internetnutzer müssen Verbindungskosten bezahlen, die beim Surfen auf Erotikseiten durch einen 0190-Dialer entstanden sind. Das Landgericht München I wies eine Klage des Mannes gegen den Telefonanbieter M"Net ab, nach der der Provider die Kosten von 5.844 Euro übernehmen sollte (Az.: 27 O 15933/03).
Das Einwählprogramm hatte die bestehende Internet-Verbindung unterbrochen und über eine 0190-Nummer für 3,60 Mark pro Minute eine neue Verbindung aufgebaut. Der Nutzer hätte sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Anklicken eines Buttons darüber informieren können, obwohl das Einwahltool als "Gratiszugang" bezeichnet war.
Der Kunde hatte zuvor die obligatorische Sperrung von 0190-Nummern durch M"Net aufheben lassen. Sein Urteil begründete das Gericht damit, es sei allgemein bekannt, "dass Erotik-Services etwas kosten". Der Anwender hätte sich vor den hohen Kosten schützen können, wenn er die Geschäftsbedingungen gelesen hätte.